Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 22. Oktober 2015 3 K 986/13 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.
Die Kosten des Revisionsverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
I.
Der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) ist alleinvertretungsberechtigter und von den Beschränkungen des § 181 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) befreiter Geschäftsführer der M–GmbH. Seine Ehefrau (Beigeladene) ist Alleingesellschafterin der M–GmbH.
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