Die Beteiligten streiten über die Behandlung einer Umsatztantieme als freigebige Zuwendung.
Der Kläger ist in einem von seiner Mutter betriebenen Einzelunternehmen - der Firma ... - als Angestellter in der Funktion eines Betriebsleiters tätig. In den Jahren 1990 bis 1993 erhielt er als Teil seines Arbeitslohnes auch eine Umsatztantieme, die im Jahre 1990 23.209,-- DM, im Jahre 1991 23.536,-- DM, im Jahre 1992 38.990,-- DM und im Jahre 1993 38.368,-- DM betrug. Bei einer im Jahre 1995 vom Finanzamt ... durchgeführten Außenprüfung gelangte der Prüfer zu der Feststellung, dass die Tantiemezahlungen unter Versagung des
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