FG Münster, vom 11.12.2008 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1252/03
Schenkweise Überlassung von Sachzuwendungen vom Hersteller an den Händler zur Auslobung an vom Händler beauftragte Berater als umsatzsteuerpflichtige Leistung zwischen Händler und Hersteller; Erfassung der vom Händler an die Wettbewerbssieger unter den Beratern i.R.e. tauschähnlichen Verhältnisses erfolgten Sachzuwendungen als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsleistungen
BFH, Urteil vom 27.01.2011 - Aktenzeichen V R 7/09
DRsp Nr. 2011/7330
Schenkweise Überlassung von Sachzuwendungen vom Hersteller an den Händler zur Auslobung an vom Händler beauftragte Berater als umsatzsteuerpflichtige Leistung zwischen Händler und Hersteller; Erfassung der vom Händler an die Wettbewerbssieger unter den Beratern i.R.e. tauschähnlichen Verhältnisses erfolgten Sachzuwendungen als zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsleistungen
NV: Lobt der Handelsvertreter zugunsten seiner Verkaufsvermittler "Wettbewerbspreise" im eigenen Namen aus, sind diese zusätzliches Entgelt für die Vermittlungsleistung, die der den Preis erhaltende Vermittler an den Handelsvertreter erbringt.