Die Beteiligten streiten über die Pflicht des Beklagten zur Änderung der Einkommensteuerfestsetzung 2010 nach § 172 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 lit. a AO.
Die Kläger sind zur Einkommensteuer zusammenveranlagte Ehegatten. Der Kläger war in dem Streitjahr – neben Herrn A und Herrn B – zu einem Drittel mit nominal 13.000 EUR beteiligt an der A C B Plan-Bau GmbH (im Folgenden: GmbH). Ausschüttungen hatte der Kläger hieraus nicht erhalten.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|