EuGH - Schlussantrag vom 08.09.2016
Rs. C-390/15
Normen:
AEUV Art. 113; MwStRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a); MwStRL Art. 96; MwStRL Art. 97; MwStRL Art. 98;
Fundstellen:
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Vorinstanzen:
Trybuna? Konstytucyjny [Verfassungsgericht, Polen],

Schlussanträge betreffend den Ausschluss von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz

EuGH, Schlussantrag vom 08.09.2016 - Aktenzeichen Rs. C-390/15

DRsp Nr. 2017/4650

Schlussanträge betreffend den Ausschluss von Büchern, Zeitungen und Zeitschriften in elektronischer Form vom ermäßigten Mehrwertsteuersatz

Der Ausschluss elektronisch gelieferter digitaler Bücher, Zeitungen und Zeitschriften vom ermäßigten MwSt-Satz ist mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz vereinbar.

Normenkette:

AEUV Art. 113; MwStRL Art. 2 Abs. 1 Buchst. a); MwStRL Art. 96; MwStRL Art. 97; MwStRL Art. 98;

I - Einleitung

1. Das geltende Mehrwertsteuerrecht der Union gestattet den Mitgliedstaaten die steuerliche Privilegierung des Verkaufs von Büchern sowie von Zeitungen und Zeitschriften. Uneingeschränkt gilt dies jedoch nur für gedruckte Ausgaben. Für ihren Verkauf können die Mitgliedstaaten einen ermäßigten Steuersatz vorsehen, der digitalen Ausgaben weitgehend versagt bleibt.

2. Das polnische Verfassungsgericht bezweifelt mit dem vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen die Gültigkeit des ermäßigten Mehrwertsteuersatzes für Bücher und andere Publikationen, wie er durch das Unionsrecht geregelt wird. Im Vordergrund der Prüfung durch den Gerichtshof werden dabei die Fragen stehen, welche Bindungen der Grundsatz der Gleichbehandlung dem Unionsgesetzgeber im Rahmen des Mehrwertsteuerrechts auferlegt und inwieweit er im Fall der ermäßigten Steuersätze für Bücher, Zeitungen und Zeitschriften diesen Anforderungen auch gerecht wurde.