I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Teilurteil des Arbeitsgerichts Brandenburg a.d.H. vom 6. Mai 2021 -
1.Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin unter Einberechnung des erstinstanzlich ausgeurteilten Betrages von 2.668,68 EUR einen Betrag von 5.000,00 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 19. März 2020 zu zahlen.
II. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Klägerin zu 83 % und das beklagte Land zu 17 %.
III. Der Gebührenwert für das Berufungsverfahren wird auf 30.000,00 EUR festgesetzt.
IV. Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Parteien streiten in der Berufungsinstanz zuletzt noch über ein angemessenes Schmerzensgeld wegen Verletzung des Persönlichkeitsrechts der Klägerin durch das beklagte Land.
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