1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
I.
Streitig ist, ob dem Kläger in den Veranlagungszeiträumen 2003 bis 2005 im Rahmen der Einkommensbesteuerung Gutschriften im Rahmen eines sog. Schneeballsystems als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, die er bei demselben Anbieter wieder angelegt, aber niemals ausbezahlt erhalten hat.
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