FG München - Urteil vom 25.04.2013
5 K 1778/10
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Schneeballsystem Zufluss von sog. Scheinrenditen

FG München, Urteil vom 25.04.2013 - Aktenzeichen 5 K 1778/10

DRsp Nr. 2013/14444

Schneeballsystem Zufluss von sog. Scheinrenditen

1. Scheinrenditen sind zugeflossen, wenn der Anleger die Auszahlung hätte verlangen können, aber (auch) in seinem Interesse die Anlage verlängert bzw. zu veränderten Konditionen bei demselben Kapitalanlagevermittler weiterhin anlegt. 2. Zahlungsfähigkeit und -willigkeit des Zinsschuldners liegt vor, wenn er im Fälligkeitszeitraum von Kapital und Zins einige – nicht notwendig alle – Anleger ausgezahlt hat und kein Auszahlungsbegehren des Klägers abgelehnt hat.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7;

Gründe

I.

Streitig ist, ob dem Kläger in den Veranlagungszeiträumen 2003 bis 2005 im Rahmen der Einkommensbesteuerung Gutschriften im Rahmen eines sog. Schneeballsystems als Einkünfte aus Kapitalvermögen zuzurechnen sind, die er bei demselben Anbieter wieder angelegt, aber niemals ausbezahlt erhalten hat.