I. Die Beteiligten streiten darüber, was unter einer schriftlich erteilten Pensionszusage i.S. des § 6a Abs. 1 Nr. 3 des Einkommensteuergesetzes 1990 (EStG 1990) zu verstehen ist.
Die Klägerin und Revisionsbeklagte (Klägerin) --eine GmbH-- ist auf dem Gebiete des Automobilhandels tätig. Alleinige Gesellschafterin war die T-KG. An dieser waren bis zum 31. Dezember 1990 M und T als Komplementäre mit je 45 v.H. und A als Kommanditistin mit 10 v.H. beteiligt. Ab dem 1. Januar 1991 war T zu 81,25 v.H. als Komplementär und A zu 18,75 v.H. als Kommanditistin beteiligt.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|