Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Beteiligten streiten über die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung sowie darum, ob der Beklagte die Kindergeldgewährung für den Sohn des Klägers für Oktober 2016 bis Januar 2019 zu Recht aufgehoben hat und das überzahlte Kindergeld i.H.v. 5.396 € vom Kläger zurückfordern durfte.
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