FG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 26.04.2021
4 K 4253/19
Normen:
FGO § 47; FGO § 55 Abs. 1;

Schriftformerfordernis bei Übermittlung einer Klage im Wege einer einfachen E-Mail hinsichtlich Versäumung der Klagefrist wegen Verspätung; Rückforderung der Gewährung von Kindergeld für den studierenden Sohn

FG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26.04.2021 - Aktenzeichen 4 K 4253/19

DRsp Nr. 2021/12155

Schriftformerfordernis bei Übermittlung einer Klage im Wege einer einfachen E-Mail hinsichtlich Versäumung der Klagefrist wegen Verspätung; Rückforderung der Gewährung von Kindergeld für den studierenden Sohn

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Verfahrens werden dem Kläger auferlegt.

Normenkette:

FGO § 47; FGO § 55 Abs. 1;

Tatbestand

Die Beteiligten streiten über die Rechtzeitigkeit der Klageerhebung sowie darum, ob der Beklagte die Kindergeldgewährung für den Sohn des Klägers für Oktober 2016 bis Januar 2019 zu Recht aufgehoben hat und das überzahlte Kindergeld i.H.v. 5.396 € vom Kläger zurückfordern durfte.