I.
Der Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) erhob im Jahr 2001 beim Finanzgericht (FG) Klagen wegen mehrerer Steuerbescheide, die im Anschluss an eine Außen- und Fahndungsprüfung ergangen waren. In den gerichtlichen Verfahren war er zunächst durch einen Rechtsanwalt vertreten. Dieser teilte dem FG im Anschluss an einen Erörterungstermin im Jahr 2004 mit, eine außergerichtliche Erledigung sei nicht möglich, der Kläger begehre eine gerichtliche Entscheidung. Im weiteren Verlauf des Verfahrens legte die Anwaltskanzlei das Mandat nieder. Auf seinen Antrag bewilligte das FG dem Kläger mit Beschluss vom 10. März 2005 Prozesskostenhilfe (PKH) und ordnete ihm zu seiner Vertretung die Steuerberaterin D bei.
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