I.
Die Beteiligten streiten im vorliegenden Verfahren über die Frage, ob ein zwischen der Antragstellerin und der E.-GmbH abgeschlossener Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag steuerlich anerkannt werden kann oder ob die in Umsetzung dieses Vertrages von der Klägerin an die E.-GmbH gezahlten Beträge als verdeckte Gewinnausschüttungen zu qualifizieren sind.
Die Klägerin ist eine Gesellschaft mbH. An ihr ist die E.-GmbH zu 100 Prozent beteiligt. Zwischen der Klägerin und der E.-GmbH wurde am ... ein notariell beurkundeter Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag abgeschlossen. § 2 dieses Vertrages beinhaltete die Regelung über die Ergebnisübernahme. Er hatte folgenden Inhalt:
Der gesamte Gewinn der "Antragstellerin", der ohne diesen Ergebnisausschluss sonst auszuweisen wäre, ist nach Abschluss des Geschäftsjahres an die E. abzuführen.
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