Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Heilbronn vom 29.11.2019 dahin abgeändert, dass die Beklagte verurteilt wird, an den Kläger 6.680,46 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 02.08.2017 zu bezahlen.
2.Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
3.Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert der Berufung: 6.680,46 €
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