Die Revision des Klägers gegen das Urteil des 26. Zivilsenats des Kammergerichts in Berlin-Schöneberg vom 16. Dezember 2015 wird zurückgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Revisionsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Streithelferin der Beklagten.
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