BGH - Beschluss vom 11.10.2017
4 StR 572/16
Normen:
StPO § 349 Abs. 2; SubvG § 4 Abs. 1 S. 1; BGB § 117 Abs. 1; StGB § 264 Abs. 8 Nr. 2;
Vorinstanzen:
LG Halle, vom 19.05.2016

Schuldspruch wegen Subventionsbetrug; Einordnung von zum Nachweis der förderfähigen Qualifizierungsmaßnahmen eingereichten Schulungsverträge als Scheingeschäfte; Verbot der Subventionierung von Scheingeschäften

BGH, Beschluss vom 11.10.2017 - Aktenzeichen 4 StR 572/16

DRsp Nr. 2017/15879

Schuldspruch wegen Subventionsbetrug; Einordnung von zum Nachweis der förderfähigen Qualifizierungsmaßnahmen eingereichten Schulungsverträge als Scheingeschäfte; Verbot der Subventionierung von Scheingeschäften

Subventionsnehmer machen unrichtige Angaben über nach § 264 Abs. 8 Nr. 2 StGB subventionserhebliche Tatsachen, wenn die zum Nachweis der förderfähigen Qualifizierungsmaßnahmen eingereichten Schulungsverträge tatsächlich Scheingeschäfte sind. § 4 Abs. 1 Satz 1 SubvG enthält ein Verbot der Subventionierung von Scheingeschäften mit der Folge, dass die Bewilligung und Gewährung von Subventionen vom Nichtvorliegen eines bloßen Scheingeschäfts gesetzlich abhängig ist.

Tenor

Die Revisionen der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Halle vom 19. Mai 2016 werden verworfen.

Jeder Beschwerdeführer trägt die Kosten seines Rechtsmittels.

Normenkette:

StPO § 349 Abs. 2; SubvG § 4 Abs. 1 S. 1; BGB § 117 Abs. 1; StGB § 264 Abs. 8 Nr. 2;

Gründe