Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts München II vom 14. Oktober 2016
a)in den Fällen C.I.5. Nr. 73 bis 107 der Urteilsgründe aufgehoben und das Verfahren insoweit eingestellt; im Umfang der Einstellung fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten der Staatskasse zur Last;
b) c) aa) bb) 2. 3.
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