Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung der Schuldzinsen für die von den Kommanditisten (Beigeladenen) aufgenommenen Darlehen und ob negative Einkünfte nach § 2a Abs. 1 Nr. 6b EStG vorliegen.
Die K - Klägerin - wurde mit Vertrag vom 20.11.2002 gegründet und begann ihren Betrieb am 11.12.2002. An der Klägerin sind die K Verwaltungs GmbH als Komplementär und die Beigeladenen zu gleichen Teilen als Kommanditisten beteiligt.
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