Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob Schuldzinsen in voller Höhe oder lediglich entsprechend dem fremdvermieteten und nicht selbstgenutzten Anteil an einem erworbenen und teilweise selbstgenutzten Gebäude bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig sind.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|