FG Hamburg, vom 08.03.2002 - Aktenzeichen II 424/00
DRsp Nr. 2002/14339
Schuldzinsen für Erwerb von Genussrechten
Schuldzinsen für ein Arbeitgeberdarlehen zum Erwerb von Genussrechten eines mit dem Arbeitgeber verbundenen Unternehmens gehören zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Ein Abzug bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit scheidet auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer die Genussrechte vor allem erworben hat, um seine besondere Verbundenheit mit dem Unternehmen zu dokumentieren und dadurch seinen beruflichen Aufstieg zum Partner zu fördern.
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