1. Kommt der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflicht zur rechnerischen Aufteilung in Unterkonten nicht nach, kann das Finanzamt die nicht abziehbaren Schuldzinsen schätzen. Dabei hält es das FG für ausreichend, wenn das Verhältnis zwischen der Summe der betrieblich und privat veranlassten Sollbeträge ermittelt wird. Betriebseinnahmen und Privateinlagen seien nur im Falle einer Aufteilung des Kontos durch den Steuerpflichtigen zu berücksichtigen.
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