Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen.
Die Kläger sind verheiratet und erzielen unter anderem Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Kläger ist dänischer Staatsangehöriger, die Klägerin französische Staatsangehörige. Die Kläger haben zwei gemeinsame Kinder, darunter die im Jahre 1993 geborene T. Sie leben gemeinsam mit ihren Kindern in X-Stadt.
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