FG Niedersachsen - Urteil vom 23.04.2008
4 K 10828/03
Normen:
EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 ; EStG § 33 ; EStG § 33a ;
Fundstellen:
IStR 2008, 778

Schulgeld; Britische Streitkräfte - Keine Abzugsfähigkeit des Schulgeldes für den Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte in Deutschland

FG Niedersachsen, Urteil vom 23.04.2008 - Aktenzeichen 4 K 10828/03

DRsp Nr. 2008/17761

Schulgeld; Britische Streitkräfte - Keine Abzugsfähigkeit des Schulgeldes für den Besuch einer Schule der britischen Streitkräfte in Deutschland

Das Schulgeld, das Eltern für den Besuch ihres Kindes auf einer Schule der britischen Streitkräfte in Deutschland entrichten, ist weder als agB noch als Sonderausgaben abziehbar.

Normenkette:

EStG § 10 Abs. 1 Nr. 9 ; EStG § 33 ; EStG § 33a ;

Tatbestand:

Streitig ist die steuerliche Berücksichtigung von Schulgeldzahlungen.

Die Kläger sind verheiratet und erzielen unter anderem Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit. Der Kläger ist dänischer Staatsangehöriger, die Klägerin französische Staatsangehörige. Die Kläger haben zwei gemeinsame Kinder, darunter die im Jahre 1993 geborene T. Sie leben gemeinsam mit ihren Kindern in X-Stadt.