Streitig ist, ob Schulwegkosten und Fahrtkosten zum Fußballtraining als Sonderausgaben bzw. außergewöhnliche Belastung (agB) steuermindernd berücksichtigt werden können.
Die Kläger (Kl.) werden als Eheleute zusammen zur Einkommensteuer veranlagt.
Ihr am 9. September 1998 geborener Sohn (J.) sowie ihre am 10. August 2000 geborene Tochter (K.) besuchten im Streitjahr 2011 die Sportklasse der Gesamtschule der Stadt G.
Im Rahmen der Einkommensteuer(ESt)-Erklärung 2011 machten die Kl. Aufwendungen in Höhe von 688 EUR für J. sowie 4.752 EUR für K. als Schulgeld an eine Privatschule steuermindernd geltend.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|