Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Berlin vom 10. Juli 2023 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt auch die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen zu 1 bis 6, die ihre Kosten selbst zu tragen haben.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 227.646 Euro festgesetzt.
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss vom 10. Juli 2023, mit dem das Sozialgericht es abgelehnt hat, die aufschiebende Wirkung der unter dem Aktenzeichen
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