Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist unbegründet.
Die geltend gemachten Zulassungsgründe der ernstlichen Richtigkeitszweifel (§
1. Das Zulassungsvorbringen führt nicht zu ernstlichen Zweifeln an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils i. S. v. §
Die entscheidungstragende Annahme des Verwaltungsgerichts, die Erteilung der Zustimmung zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses sei ermessensfehlerfrei erfolgt, wird durch das Zulassungsvorbringen nicht ernstlich in Frage gestellt.
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