Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.04.2008 verkündete Urteil der 2. Zivilkammer des Landgerichts Köln -
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 10.256,06 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 28.04.2007 zu zahlen.
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