FG Sachsen - Urteil vom 25.07.2012
5 K 1995/09 (Kg)
Normen:
EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB IX § 2 Abs. 2;

Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung keine die Festsetzungsverjährung hemmenden Grundlagenbescheide für Kindergeldfestsetzung

FG Sachsen, Urteil vom 25.07.2012 - Aktenzeichen 5 K 1995/09 (Kg)

DRsp Nr. 2013/21910

Schwerbehindertenausweis oder Feststellungsbescheid über den Grad der Behinderung keine die Festsetzungsverjährung hemmenden Grundlagenbescheide für Kindergeldfestsetzung

Weder der Schwerbehindertenausweis noch die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft nach § 2 Abs. 2 SBB IX sind als bindender, den Ablauf der Festsetzungsverjährung hinausschiebender Grundlagenbescheid i. S. d. § 171 Abs. 10 AO für die Kindergeldfestsetzung nach § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3 EStG anzusehen.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Von den Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin 40% und die Beklagte 60%.

3. Das Urteil ist für die Klägerin hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe des sich aus dem Kostenfestsetzungsbeschluss ergebenden Betrages abwenden, wenn nicht zuvor die Klägerin Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; AO § 171 Abs. 10; AO § 175 Abs. 1 S. 1 Nr. 1; SGB IX § 2 Abs. 2;

Tatbestand

Streitig ist noch, ob die Klägerin für August 2003 bis Dezember 2004 Anspruch auf Kindergeld hat oder ob dieser festsetzungsverjährt ist.