EuGH - Urteil vom 22.04.2010
Rs. C-536/08
Fundstellen:
BFH/NV 2010, 1225
DB 2010, 1330
DStR 2010, 926
IStR 2010, 367
Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 3 - Art. 28b Teil A Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen

EuGH, Urteil vom 22.04.2010 - Aktenzeichen Rs. C-536/08 - Aktenzeichen Rs. C-539/08

DRsp Nr. 2010/7769

Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 3 - Art. 28b Teil A Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen

Art. 17 Abs. 2 und 3 sowie Art. 28b Teil A Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 sind dahin auszulegen, dass der Erwerber in dem in Art. 28b Teil A Abs. 2 Unterabs. 1 genannten Fall nicht zum sofortigen Abzug der auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb entrichteten Mehrwertsteuer als Vorsteuer berechtigt ist.

Tenor: