Quelle: Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in L-2925 Luxemburg
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 3 - Art. 28b Teil A Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen
Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Art. 17 Abs. 2 und 3 - Art. 28b Teil A Abs. 2 - Recht auf Vorsteuerabzug - Übergangsregelung für die Besteuerung des Handels zwischen den Mitgliedstaaten - Ort eines innergemeinschaftlichen Erwerbs von Gegenständen
Art. 17 Abs. 2 und 3 sowie Art. 28b Teil A Abs. 2 der Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17. Mai 1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage in der Fassung der Richtlinie 92/111/EWG des Rates vom 14. Dezember 1992 sind dahin auszulegen, dass der Erwerber in dem in Art. 28b Teil A Abs. 2 Unterabs. 1 genannten Fall nicht zum sofortigen Abzug der auf einen innergemeinschaftlichen Erwerb entrichteten Mehrwertsteuer als Vorsteuer berechtigt ist.
Tenor:
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