BFH - Urteil vom 21.03.2002
II R 69/00
Normen:
BewG § 106 Abs. 1 S. 1 § 109 Abs. 1 ; VStR (1989) Abschn. 51 Abs. 5;

Seeschiffs-BewR 1989

BFH, Urteil vom 21.03.2002 - Aktenzeichen II R 69/00

DRsp Nr. 2002/18533

Seeschiffs-BewR 1989

1. Auch im finanzgerichtlichen Verfahren ist grds. schon wegen der Gleichmäßigkeit der Besteuerung an den Erfahrungswerten der Seeschiffs-BewR festzuhalten, auch wenn diese zunächst nur die Steuerbehörden binden. Eine Abweichung ist nur möglich, wenn im Einzelfall schwerwiegende Gründe gegen deren Richtigkeit sprechen.