FG Düsseldorf - Urteil vom 25.03.2003
3 K 2293/01 F
Normen:
EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ;
Fundstellen:
DStRE 2003, 902
EFG 2003, 920

Selbständige Tätigkeit; Private Kfz-Nutzung; 1%-Regelung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte; Kilometerpauschale - Pauschale Ermittlung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG bei selbständiger Tätigkeit und Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerbesteuerung

FG Düsseldorf, Urteil vom 25.03.2003 - Aktenzeichen 3 K 2293/01 F

DRsp Nr. 2003/8214

Selbständige Tätigkeit; Private Kfz-Nutzung; 1%-Regelung; Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitstätte; Kilometerpauschale - Pauschale Ermittlung der nichtabziehbaren Betriebsausgaben gem. § 4 Abs. 5 Nr. 6 EStG bei selbständiger Tätigkeit und Gleichbehandlung mit Arbeitnehmerbesteuerung

Die Sachgerechtigkeit der pauschalierten Ermittlung des Entnahmewerts für die private Kfz-Nutzung und der nicht abziehbaren Betriebsausgaben für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist auch dann nicht zu beanstanden, wenn der einem Selbständigen danach verbleibende Betriebsausgabenabzug für PKW-Kosten in einzelnen Veranlagungszeiträumen den bei der Arbeitnehmerbesteuerung zu berücksichtigenden Werbungskostenabzug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Kilometerpauschale) unterschreitet.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 5 Nr. 6 ; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 4 ; EStG § 8 Abs. 2 Satz 3 ; EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 ;

Tatbestand:

Streitig ist die Hinzurechnung eines privaten Kfz-Nutzungsanteils zum Gewinn aus selbständiger Tätigkeit.