FG Hamburg, vom 28.10.2003 - Vorinstanzaktenzeichen VI 216/01
Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine Betriebsstätten des überlassenden, außerhalb des Fördergebiets ansässigen des Mineralölunternehmens; vom Mineralölunternehmen für die Tankstellen angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht zulagenbegünstigt; Warenlager und Verkaufsstellen als Betriebsstätten
BFH, Urteil vom 30.06.2005 - Aktenzeichen III R 76/03
DRsp Nr. 2005/17746
Selbständigen Tankstellenverwaltern zum Betrieb überlassene Tankstellen keine Betriebsstätten des überlassenden, außerhalb des Fördergebiets ansässigen des Mineralölunternehmens; vom Mineralölunternehmen für die Tankstellen angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht zulagenbegünstigt; Warenlager und Verkaufsstellen als Betriebsstätten
»Im Fördergebiet errichtete Tankstellen, die ein außerhalb des Fördergebiets ansässiges Mineralölunternehmen Tankstellenverwaltern als selbständigen Handelsvertretern zum Betrieb überlässt, sind nicht --auch nicht teilweise-- Betriebsstätten des Mineralölunternehmens, sondern ausschließlich Betriebsstätten der Tankstellenverwalter. Von dem Mineralölunternehmen für diese Tankstellen angeschaffte oder hergestellte Wirtschaftsgüter sind daher mangels Zugehörigkeit zum Anlagevermögen einer Betriebsstätte im Fördergebiet nicht zulagenbegünstigt.«