FG Baden-Württemberg, vom 09.02.2018 - Vorinstanzaktenzeichen 13 K 3586/16
Selbstanzeige wegen nicht versteuerter ausländischer KapitalerträgeFestsetzungen von HinterziehungszinsenObjektiver Tatbestand einer Hinterziehung von EinkommensteuervorauszahlungenNichtangabe von Einkünften in einer Jahressteuererklärung
BFH, Urteil vom 28.09.2021 - Aktenzeichen VIII R 18/18
DRsp Nr. 2021/18145
Selbstanzeige wegen nicht versteuerter ausländischer KapitalerträgeFestsetzungen von HinterziehungszinsenObjektiver Tatbestand einer Hinterziehung von EinkommensteuervorauszahlungenNichtangabe von Einkünften in einer Jahressteuererklärung
1. Die Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Einkommensteuervorauszahlungen neben der Festsetzung von Hinterziehungszinsen für verkürzte Jahreseinkommensteuer desjenigen Veranlagungszeitraums, für den die Vorauszahlungen zu leisten gewesen wären, bewirkt keine Doppelverzinsung desselben Steueranspruchs, wenn sich die den Festsetzungen zugrunde liegenden Zinsläufe nicht überschneiden.
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