Strittig ist die Abzugsfähigkeit eines Selbstbehalts im Rahmen der Versicherungsbeiträge bei Krankenversicherungen für den Kläger und seine Töchter als Sonderausgaben.
Der Kläger (und seine beiden Töchter) haben private Krankenversicherungsverträge abgeschlossen; dabei wurden geringere Versicherungsbeiträge durch einen Selbstbehalt erkauft.
In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 machte der Kläger zunächst einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800,– EUR für sich und in Höhe von 1.080,– EUR für seine Tochter A, geb. ….01.1998, als außergewöhnliche Belastung geltend.
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