FG Köln - Urteil vom 15.08.2013
15 K 1858/12
Normen:
EStG § 10 Abs 1 Nr 3 a;

Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht abziehbar

FG Köln, Urteil vom 15.08.2013 - Aktenzeichen 15 K 1858/12

DRsp Nr. 2014/11203

Selbstbehalt im Rahmen von Krankenversicherungsbeiträgen nicht abziehbar

Selbstbehaltsbeträge, mit denen sich ein Versicherter geringere Beiträge erkauft, sind nicht gem. § 10 Abs. 1 Nr. 3 a EStG als Sonderausgaben abziehbar, weil es sich dabei nicht um "Beiträge" an das Versicherungsunternehmen handelt und diese auch nicht der Erlangung des Versicherungsschutzes dienen.

Normenkette:

EStG § 10 Abs 1 Nr 3 a;

Tatbestand

Strittig ist die Abzugsfähigkeit eines Selbstbehalts im Rahmen der Versicherungsbeiträge bei Krankenversicherungen für den Kläger und seine Töchter als Sonderausgaben.

Der Kläger (und seine beiden Töchter) haben private Krankenversicherungsverträge abgeschlossen; dabei wurden geringere Versicherungsbeiträge durch einen Selbstbehalt erkauft.

In seiner Einkommensteuererklärung für das Streitjahr 2010 machte der Kläger zunächst einen Selbstbehalt in Höhe von 1.800,– EUR für sich und in Höhe von 1.080,– EUR für seine Tochter A, geb. ….01.1998, als außergewöhnliche Belastung geltend.