Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) sind Eheleute. Sie wurden in den Streitjahren (1996 bis 1998) zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Sie bewohnen ihr eigenes Einfamilienhaus in X, A-straße. Ebenfalls in X führt der Kläger als Zahnarzt eine Einzelpraxis in gemieteten Räumen (B-Straße).
Bestimmte berufliche Arbeiten, insbesondere Buchführungsarbeiten erledigt der Kläger in seinem häuslichen Arbeitszimmer. Dort bewahrt er auch die dazu erforderlichen Geschäftsunterlagen auf.
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