Der Antrag wird abgelehnt.
Der Antragsteller hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.
I.
Die Beteiligten streiten darum, ob die vom Antragsteller in den Streitjahren 2010 bis 2014 als Entwicklungshelfer in Afghanistan und Armenien erzielten Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (§ 18 Einkommensteuergesetz - EStG -) wie in den Vorjahren unter Anwendung des Progressionsvorbehalts freizustellen oder ob diese Einkünfte im Inland uneingeschränkt der Besteuerung zu unterwerfen sind.
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