Sen.Fin Berlin - Erlass vom 07.12.2009
III B - S 2252 - 9/2006

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 07.12.2009 (III B - S 2252 - 9/2006) - DRsp Nr. 2010/80121

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 07.12.2009 - Aktenzeichen III B - S 2252 - 9/2006

DRsp Nr. 2010/80121

Besteuerung von Indexzertifikaten (Aktienindex-Zertifikate, REX-P -Zertifikate)

Bei Indexzertifikaten handelt es sich um Schuldverschreibungen ohne laufende Verzinsungen, deren Wertentwicklung von der Entwicklung eines Basiswertes (z. B. des deutschen Aktienindex - DAX - oder Rentenindex - REX -) abhängt.

Ziel dieser Anlageform ist es, statt steuerpflichtiger laufender Erträge Wertzuwächse zu erzielen, die zunächst nach Ablauf der Frist des § 23 EStG steuerfrei waren. Der Gesetzgeber hat durch das Gesetz zur Bekämpfung des Missbrauchs und zur Bereinigung des Steuerrechts die bei diesen sogenannten Finanzinnovationen auftretende Besteuerungslücke im Bereich der Wertzuwächse mittels § 20 Abs. 2 S. 1 Nr. 4 EStG geschlossen. Hiermit werden die von ungewissen Ereignissen abhängigen Kapitalentwicklungen nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG erfasst, soweit eine Garantie der Rückzahlung besteht.

Bei Aktienindex-Zertifikaten besteht durch die teilweise starken Kursschwankungen ein besonderes Risiko, dass der Anleger einen erheblichen Wertverlust erleidet. Anders verhält es sich bei den Rentenindex-Zertifikaten. Grundlage dieser REX-Partizipationsscheine (REX-P-Zertifikat) ist die Wertentwicklung deutscher, kurzfristiger staatlicher Rentenpapiere sowie deren im Laufe der Zeit anfallenden festen Zinserträge.