Aufgrund diverser Anfragen hat das BMF die steuerliche Einordnung der Ruhegelder von in Deutschland ansässigen ehemaligen Bediensteten internationaler Organisationen erneut intensiv geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass an der bestehenden, mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Auffassung weiterhin festzuhalten ist.
Danach sind die Alterssicherungssysteme von CERN (Europäische Organisation für Kernforschung) und BIZ (Bank für internationalen Zahlungsausgleich), beide mit Sitz in der Schweiz, denen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar und somit Leistungen aus den Pensionsfonds dieser Organisationen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG nachgelagert zu besteuern.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|