Sen.Fin Berlin - Erlass vom 11.02.2009
S 2255 - 5/2005

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 11.02.2009 (S 2255 - 5/2005) - DRsp Nr. 2010/80116

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 11.02.2009 - Aktenzeichen S 2255 - 5/2005

DRsp Nr. 2010/80116

Besteuerung von Leistungen aus dem CERN-Pensionsfonds und dem Pensionssystem der BIZ

Aufgrund diverser Anfragen hat das BMF die steuerliche Einordnung der Ruhegelder von in Deutschland ansässigen ehemaligen Bediensteten internationaler Organisationen erneut intensiv geprüft. Die Prüfung hat ergeben, dass an der bestehenden, mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Auffassung weiterhin festzuhalten ist.

Danach sind die Alterssicherungssysteme von CERN (Europäische Organisation für Kernforschung) und BIZ (Bank für internationalen Zahlungsausgleich), beide mit Sitz in der Schweiz, denen der deutschen gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbar und somit Leistungen aus den Pensionsfonds dieser Organisationen nach § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa EStG nachgelagert zu besteuern.