Der BFH hat mit Urteil vom 22.7.2008, VI R 51/05, Folgendes entschieden:
Der Vorsitzende und die Referenten des AStA (allgemeiner Studentenausschuss) sind Arbeitnehmer im Sinne des Einkommensteuerrechts. Die an sie gezahlten Aufwandsentschädigungen sind als einkommensteuerpflichtiger Lohn zu behandeln.
Der vollständige Urteilstext ist im BStBl 2008 II S. 981 nachzulesen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|