Der zuständige Ausschuss der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft hat den Wert des Sachbezugs „Beköstigung” für Zwecke der Sozialversicherung für alle Bereiche in der Seefahrt (Kauffahrtei und Fischerei) mit Wirkung vom
01.01.2005 an auf 201,00 €
01.01.2006 an auf 204,00 €
01.01.2009 an auf 210,00 €
01.01.2010 an auf 216,00 €
01.01.2012 an auf 219,00 €
01.01.2013 an auf 225,00 €
01.01.2014 an auf 228,00 €
monatlich festgesetzt.
Für Teilverpflegung in der Kauffahrtei sowie in der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei gelten die folgenden Werte:
Ab 01.01.2005:
Frühstück 45,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 78,00 € monatlich.
Ab 01.01.2007:
Frühstück 45,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 81,00 € monatlich.
Ab 01.01.2010:
Frühstück 48,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 84,00 € monatlich.
Ab 01.01.2012:
Frühstück 48,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 87,00 € monatlich.
Ab 01.01.2014:
Frühstück 48,00 €, Mittag- und Abendessen jeweils 90,00 € monatlich.
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