Sen.Fin Berlin - Erlass vom 29.12.2009
III B - S 2240 - 10/2009

Sen.Fin Berlin - Erlass vom 29.12.2009 (III B - S 2240 - 10/2009) - DRsp Nr. 2010/80240

Sen.Fin Berlin, Erlass vom 29.12.2009 - Aktenzeichen III B - S 2240 - 10/2009

DRsp Nr. 2010/80240

Besteuerung von Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten für die Leitung von Fußballspielen

Die Zahlungen und Aufwandsentschädigungen an Schiedsrichter und ihre Assistenten sind als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 3 EStG) zu erfassen, wenn ihr Einsatz ausschließlich auf nationaler Ebene vom DFB einschließlich der Landes- und Regionalverbände bestimmt wird. Schiedsrichter und Schiedsrichter-Assistenten, die darüber hinaus auch international für die UEFA oder die FIFA oder in anderen ausländischen Ligen (z. B. Stars-League-Katar) eingesetzt werden, erzielen hingegen aus ihrer gesamten Schiedsrichtertätigkeit Einkünfte aus Gewerbebetrieb (§ 15 EStG).

Werden Schiedsrichter auch für Werbezwecke tätig, erzielen sie insoweit ebenfalls Einkünfte aus Gewerbebetrieb.