Sen.Fin Bremen - Erlass vom 07.09.2009
S 2337-220-11-3

Sen.Fin Bremen - Erlass vom 07.09.2009 (S 2337-220-11-3) - DRsp Nr. 2009/80571

Sen.Fin Bremen, Erlass vom 07.09.2009 - Aktenzeichen S 2337-220-11-3

DRsp Nr. 2009/80571

Steuerliche Behandlung von Entschädigungen, die den ehrenamtlichen Mitgliedern kommunaler Vertretungen gewährt werden;

Die in Teil B Abschnitt I Nr. 1 der Bezugserlasse genannten Beträge sind mit Wirkung ab 01.01.2009 in folgender Höhe zu berücksichtigen:

in einer Stadt mit monatlich jährlich
-50.001 bis 150.000 Einwohner 204 € 2.448 €
-150.001 bis 450.000 Einwohner 256 € 3.072 €

Dieser Erlass ergeht im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen und den obersten Finanzbehörden der anderen Länder. Er wird in die EStG -Kartei Bremen (§ 3 Fach 3 Nr. 1003) aufgenommen.

Im Übrigen gelten die Reglungen des Bezugserlasses vom 01.08.1978 weiter.