Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Sozialgerichts Augsburg vom 05.04.2022 wird zurückgewiesen.
2.Die Antragstellerin trägt die Kosten auch der Beschwerde.
3.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 43.239,17 EUR festgesetzt.
I.
Die im Handelsregister eingetragene Antragstellerin (und Beschwerdeführerin) ist auf dem Gebiet der Bauwirtschaft tätig.
1. 2.
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