I.
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) beantragte im Februar 2009 beim Beklagten und Revisionsbeklagten (Hauptzollamt --HZA--) die Bewilligung des Status eines "zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten" (Authorised Economic Operator --AEO--) und die Erteilung des AEO-Zertifikats "Zollrechtliche Vereinfachungen/Sicherheit". In dem von der Klägerin ausgefüllten und dem Antrag beigefügten Fragenkatalog der Zollverwaltung gab die Klägerin auf die unter Nr. 5.12.1 gestellte Frage zu Sicherheitsüberprüfungen für Bewerber/innen an, es sei je nach Einsatzort und Funktion ein Führungszeugnis oder eine Zuverlässigkeitsprüfung nach § 7 des Luftsicherheitsgesetzes erforderlich.
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