Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Am 10.02.2020 führten Beamte der Kontrolleinheit Verkehrswege des Beklagten eine Steueraufsichtsmaßnahme in dem vom Kläger betriebenen Shisha Café durch und stellten dabei in der Zubereitungsküche des Shisha-Cafés folgende Waren in Dosen fest:
"............................................."
Die Dosen wiesen weder gültige Steuerzeichen noch die üblichen Warnhinweise auf.
Da die Beamten die Erzeugnisse als Steuergegenstände nach §
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