BGH - Urteil vom 11.09.2018
XI ZR 380/16
Normen:
BGB § 138 Abs. 1; BGB § 765;
Fundstellen:
ArbRB 2018, 370
AuR 2019, 131
BB 2018, 2739
DB 2018, 2746
DZWIR 2019, 174
MDR 2018, 1507
NJW 2018, 3637
NZG 2019, 427
VersR 2019, 178
WM 2018, 2080
ZIP 2018, 2162
ZInsO 2018, 2520
Vorinstanzen:
LG Offenburg, vom 01.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 6 O 163/13
OLG Karlsruhe, vom 01.07.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 14 U 69/15

Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers bei Übernahme vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers

BGH, Urteil vom 11.09.2018 - Aktenzeichen XI ZR 380/16

DRsp Nr. 2018/15860

Sittenwidrigkeit der Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers bei Übernahme vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers

Die Bürgschaft eines Arbeitnehmers für Verbindlichkeiten des Arbeitgebers ist nicht schon deswegen sittenwidrig, weil sie vom Arbeitnehmer ohne eine Gegenleistung in einer wirtschaftlichen Notlage des Arbeitgebers übernommen wird. (Fortführung des Senatsurteils vom 14. Oktober 2003 - XI ZR 121/02, BGHZ 156, 302 ff.)

Tenor

Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des 14. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Karlsruhe - Zivilsenate in Freiburg - vom 1. Juli 2016 aufgehoben.

Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Revisionsverfahrens, an das Berufungsgericht zurückverwiesen

Normenkette:

BGB § 138 Abs. 1; BGB § 765;

Tatbestand

Die Klägerin nimmt die Beklagten aus von diesen übernommenen Bürgschaften in Anspruch, die der Sicherung von Darlehensforderungen der Klägerin gegen die Arbeitgeberin der Beklagten dienten.