Streitig ist, ob der Kläger die auf das Bundesliga- und das Sportpaket entfallenden Aufwendungen für das Abonnement des Pay-TV-Senders „Sky” als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Abzug bringen darf.
Die Kläger sind verheiratet und werden zusammen zur Einkommensteuer veranlagt. Der Kläger erzielte im Streitjahr als Lizenzfußballspieler des … Vereins Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.
Der Kläger war im Streitjahr Abonnent des Pay-TV-Senders „Sky”, wobei das Abonnement die Pakete Sky Welt, Film, Sport und Fußball Bundesliga umfasste. Hierfür zahlte er 54,90 € im Monat.
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