EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, 7, Abs. 4 § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a ;
Fundstellen:
BB 2005, 2336
BFH/NV 2005, 2101
BFHE 210, 281
BStBl II 2006, 245
DB 2005, 2219
DStR 2005, 1764
Vorinstanzen:
FG Düsseldorf, vom 18.04.2001 - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 5764/97
Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung; Zinsen aus Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebensfall oder Todesfall; Besteuerung der Überschussbeteiligung; Besteuerung des Ertragsanteils; Sparerfreibetrag
BFH, Urteil vom 15.06.2005 - Aktenzeichen X R 64/01
DRsp Nr. 2005/17258
Sofort beginnende Leibrentenversicherung gegen Einmalzahlung; Zinsen aus Beiträgen zu Versicherungen auf den Erlebensfall oder Todesfall; Besteuerung der Überschussbeteiligung; Besteuerung des Ertragsanteils; Sparerfreibetrag
»1. Zahlungen aufgrund einer sofort beginnenden Leibrentenversicherung gegen Einmalbetrag sind nicht --auch nicht teilweise-- nach § 20 Abs. 1 Nr. 6 Satz 2 EStG steuerfrei.2. Zur Besteuerung von "garantierter Rente" und Überschussanteil bei wiederkehrenden Leistungen aus privaten Rentenversicherungen.«
Normenkette:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 6, 7, Abs. 4 § 22 Nr. 1 S. 3 lit. a ;
Gründe:
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