Der Antrag des Antragstellers vom 22.12.2018, ihm für das Beschwerdeverfahren Prozesskostenhilfe zu bewilligen, wird zurückgewiesen.
Auf die sofortige Beschwerde des Antragstellers vom 22.12.2018 wird der Beschluss der 25. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund vom 05.12.2018 unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde teilweise abgeändert.
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