Auf die sofortige Beschwerde des Beklagten wird der Kostenfestsetzungsbeschluss der Rechtspflegerin des Landgerichts Wuppertal vom 13.10.2023 teilweise abgeändert und unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen wie folgt neu gefasst:
Auf Grund des Urteils des Landgerichts Wuppertal vom 21.09.2021 (
Im Übrigen wird der Kostenfestsetzungsantrag des Klägers zurückgewiesen.
Die der Kostenfestsetzung zugrunde liegenden Titel des Landgerichts Wuppertal und des Oberlandesgerichts Düsseldorf sind rechtskräftig.
Diese Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; die außergerichtlichen Kosten des Beschwerdeverfahrens werden zu 90 % dem Beklagten und zu 10 % dem Kläger auferlegt.
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