Die sofortige Beschwerde des vormaligen Pflichtverteidigers des Angeklagten gegen den Beschluss des Oberlandesgerichts Frankfurt vom 28. Juli 2020 wird verworfen.
2.Der Beschwerdeführer hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
I.
Das Oberlandesgericht führt gegen den Angeklagten ein Strafverfahren wegen des Vorwurfs des Mordes.
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