1. Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Landgerichts Meiningen vom 13.05.2022, Az.
2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; eine Kostenerstattung findet nicht statt.
3. Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 3.160,48 EUR festgesetzt.
I.
Der Antragsteller begehrt eine Vergütungsfestsetzung gegen die Auftraggeberin gemäß § 11 RVG.
Der Antragsteller war Prozessbevollmächtigter der Antragsgegnerin in dem Rechtsstreit
Mit Vergütungsfestsetzungsantrag vom 23.12.2021 beantragte der Antragsteller die Festsetzung einer Vergütung gegen die Antragsgegnerin. Dem ist die Antragsgegnerin entgegengetreten. Sie hat die Verjährungseinrede erhoben und eingewandt, das Mandatsverhältnis sei ein Gefälligkeitsverhältnis gewesen.
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