Die sofortige Beschwerde des Beklagten vom 25.05.2022 gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss des Landgerichts Frankfurt (Oder) - Rechtspfleger - vom 11.05.2022 wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens hat der Beklagte zu tragen.
Die nach §
1. Die Entscheidung des Landgerichts ist im Ergebnis zutreffend.
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